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Ablauf Physiotherapie - von der Verordnung bis zur Rückerstattung

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Ärztliche Zuweisung
Für die Physiotherapie benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung, die von Ihrem Hausarzt, Orthopäden, Gynäkologen oder einem anderen Arzt ausgestellt werden kann.

 

Bewilligung der Versicherung
SVS-Versicherte müssen die Überweisung vorab von der SVS bewilligen lassen. Bei ÖGKV-, BVAEB- oder Privatversicherten ist derzeit keine vorherige Bewilligung nötig.

 

Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie Ihren Termin bei Physiotherapeutin Katja Krismer per E-Mail an physio@katjakrismer.at, über das Kontaktformular auf der Homepage oder telefonisch unter +43 664 751 539 88.

 

Erster Termin
Bringen Sie bitte Ihre ärztliche Zuweisung sowie alle relevanten Unterlagen mit, z. B. Befunde, Röntgen- oder MRT-Bilder.

 

Rechnung und Einreichung bei der Versicherung
Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung von Katja Krismer, die innerhalb von zwei Wochen beglichen werden sollte. Anschließend können Sie die Unterlagen (Rechnung, Zahlungsbestätigung, ärztliche Verordnung) an Ihre Versicherung senden, die Ihnen den entsprechenden Anteil erstattet.

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Zusatzversicherung
Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie nach der Rückerstattung durch die Hauptversicherung die Unterlagen inklusive der Rückerstattung auch dort einreichen, um den verbleibenden Betrag zurückzuerhalten.

 

Fragen
Bei Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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